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   BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23   

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https://dejure.org/2023,44774
BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,44774)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2023 - 2 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,44774)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,44774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 126 Abs. 1 Nr. 7 StG... B, § 241 Abs. 3 StGB, § 239b Abs. 1, § 22 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 StGB, § 63 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 63 des StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 464 Abs. 3 StPO, § 414 Abs. 2 Satz 4, § 467 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 7 StGB in Tateinheit mit Bedrohung im Sinne von § 241 Abs. 3 StGB; Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 7 StGB in Tateinheit mit Bedrohung im Sinne von § 241 Abs. 3 StGB ; Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    cc) Auf die - rechtlich nicht unbedenkliche (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18, juris, Rn. 18 und vom 27. November 2019 - 5 StR 468/19, juris, Rn. 20) - Erwägung des Landgerichts, dass die bisherige medikamentöse Behandlung des Beschuldigten nicht ausreichend gewesen sei und künftig bessere Therapiemöglichkeiten genutzt werden können, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden schwer oder empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; MüKoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 50 mwN).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung kann auch mit natürlichem Vorsatz geschehen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70, BGHSt 23, 356, 359 f.; LK/Murmann, StGB, 13. Aufl., § 24 Rn. 283 mwN).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenngleich mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 359/15, NStZ 2016, 332 mwN).
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Nur Taten mit Symptomcharakter können für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 176/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Nur Taten mit Symptomcharakter können für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
  • BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Nur Taten mit Symptomcharakter können für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    cc) Auf die - rechtlich nicht unbedenkliche (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18, juris, Rn. 18 und vom 27. November 2019 - 5 StR 468/19, juris, Rn. 20) - Erwägung des Landgerichts, dass die bisherige medikamentöse Behandlung des Beschuldigten nicht ausreichend gewesen sei und künftig bessere Therapiemöglichkeiten genutzt werden können, kommt es danach nicht an.
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